TRAUUNG

Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Die Eheschließung ist in Deutschland eine ausschließlich staatliche Angelegenheit. Mit den so genannten Bismarckschen Personenstandsgesetzen von 1875 wurde dies eingeführt.

Dadurch hat sich das Verständnis des Traugottesdienstes entscheidend verändert, kommt ein Paar doch nun bereits als verheiratete Eheleute in die Kirche und jede/r Pfarrer/in ist gehalten, diesem Umstand in der Gestaltung des Traugottesdienstes Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass die Evangelische Trauung ein Gottesdienst mit Predigt, Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die Eheleute stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie ihr gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich führen wollen. Ein solcher Gottesdienst ist sicherlich von Feierlichkeit und Freude geprägt, aber er ist ein Gottesdienst, und zwar ein öffentlicher Gottesdienst, zu dem die ganze Gemeinde Zutritt hat. Wie für einen evangelischen Gottesdienst üblich, gibt es eine Grundstruktur auch bei einem Traugottesdienst, wohingegen der Trauspruch, die Gebete, Texte, Lesungen und Lieder dem besonderen Anlass entsprechend ausgewählt werden. Im Traugespräch, das der Pfarrer vor der Trauung mit dem Paar führt, werden auch diese Dinge besprochen.

Der evangelische Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung ist aber keine “bloße Zeremonie”, die sich an den Inszenierungen aus Film und Fernsehen orientiert, sondern in ihm kommt die Zuwendung Gottes zu uns Menschen und die Frage nach einer christlichen Lebensgestaltung in Ehe und Familie zur Sprache.

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Wenn Sie ökumenisch heiraten wollen – wie geht das?

Die so genannten ökumenischen Trauungen sind sicher immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den “Traualtar” treten wollen. Trotzdem sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne noch nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet.

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:

Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers. Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren sie einen Gesprächstermin! Sie sollten sich ohnehin mit beiden Seiten rechtzeitig in Verbindung setzen, damit es keine Terminkollisionen gibt.

Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die so genannte “Dispens von der Form”, das heißt die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem evangelischen Pfarrer gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt. Evangelische Trauung oder Katholische Trauung?

Gibt es da eigentlich einen Unterschied?

Beiden Konfessionen gemeinsam ist gewiss die Überzeugung, dass die Ehe als eine dem Willen Gottes entsprechende Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau verstanden wird. Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung, Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus, dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird.

Die evangelische Kirche erkennt die Willenserklärung der Brautleute vor dem Standesamt als Eheschließung an. Das bedeutet, dass die evangelische Trauung ein Gottesdienst mit Predigt, Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die Eheleute stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie ihr gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich führen wollen. Die katholische Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung; die katholische Kirche versteht nämlich – im Unterschied zur evangelischen Kirche – die Ehe unter Christen als Sakrament. Die katholische Trauung ist also eine Eheschließung, bei der die Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen ihren Ehewillen erklären.

Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Evangelischen Kirche im Rheinland. Klicken Sie dafür auf den Button.

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Günter Jendges