PATENAMT

Die Patinnen und Paten versprechen zusammen mit den Eltern für die christliche Erziehung ihres Patenkindes zu sorgen. Daher müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche sein und das Konfirmationsalter überschritten haben. Wenn die Patinnen und Paten nicht unserer Kirchengemeinde angehören, brauchen sie für die Taufe einen Patenschein, der ihre Kirchenmitgliedschaft bescheinigt und beim zuständigen Pfarramt ihres Wohnortes zu bekommen ist. Die Kindertaufe ist zwar weit häufiger, aber natürlich werden auch Erwachsene oder Jugendliche getauft, letztere z.B. während oder am Ende der Konfirmandenzeit.

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Maike Pesel

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Ev. Kirche

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Pfarrer

Günter Jendges